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AGB

Stand: 28. Januar 2008 

 

1 - Vorbemerkung

NETJOBBING ist ein Internet-Marktplatz zur Vermittlung von Dienstleistungen in Form von Ausschreibungsverfahren gegen Gebühr. Die Plattform wird von der Textprovider GmbH (nachfolgend: TP) betrieben und kann von Auftraggebern und Auftragnehmern genutzt werden. TP erbringt seine kostenpflichtige Vermittlungsleistung durch Bereitstellung des Portals NETJOBBING, auf dem der Nutzer als registriertes Mitglied Ausschreibungsverfahren durch die Einstellung von Aufträgen einleiten und nach Abgabe von entsprechenden Angeboten durch Bieter die Leistungen beauftragen und deren Durchführung abwickeln kann. Die Einzelheiten der Nutzung werden durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

2 - Begriffsbestimmungen

Die nachgenannten Begriffe werden in den AGB wiederholt verwandt und daher zum besseren Verständnis im Folgenden definiert.
  • netjobbing:
    alle deutschsprachigen Versionen der NETJOBBING-Internetplattform unabhängig von der jeweils aufgerufenen Domain;

  • Ausschreibung:
    jedes über NETJOBBING durchgeführte Verfahren zur Vergabe eines Auftrags. Eine Ausschreibung beginnt mit der Einstellung und Veröffentlichung eines Auftrags und endet mit der Annahme eines Angebots oder mit ihrer vorzeitigen Löschung bzw. Sperrung;

  • Nutzer:
    jede Person, die NETJOBBING oder Teile hiervon (z. B. einzelne Dateien) aufruft oder aufrufen lässt und zwar unabhängig von einer vorherigen Registrierung oder Anmeldung;

  • Mitglied:
    jeder Nutzer, der sich bei NETJOBBING durch Einrichtung eines Nutzerkontos registriert hat;

  • Auftraggeber:
    Mitglied, das eine Ausschreibung auf NETJOBBING einstellt;

  • Auftragnehmer:
    dasjenige Mitglied (Experte), das den Zuschlag zur Ausführung eines über NETJOBBING vergebenen Auftrags erhalten oder dessen Ausführung auf Anfrage des Auftraggebers nachträglich übernommen hat;

  • Experte:
    registriertes Mitglied, welches sich als Interessent oder Bieter um die Ausführung von Aufträgen bewerben kann;

  • Nutzungsgebühren:
    die von TP für die Nutzung von NETJOBBING erhobenen Gebühren.


3 - Anwendungsbereich

3.1 Diese AGB gelten für die Nutzung von NETJOBBING. Mit der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zustande, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet. Der Gegenstand des Nutzungsvertrages wird im Einzelnen unter Ziff. 5 erläutert. Im Rahmen des für die Teilnahme an Ausschreibungen erforderlichen Registrierungsvorgangs ist die Zustimmung zu diesen AGB dann ausdrücklich zu bestätigen. Auch bei der Einstellung einer Ausschreibung und der Abgabe eines Angebotes werden Mitglieder noch einmal auf die Geltung der von ihnen akzeptierten AGB hingewiesen. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist über einen Link am unteren Seitenrand von NETJOBBING abrufbar.

3.2 Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich in Bezug auf den Inhalt dieses Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer und TP. Unmittelbare Rechtswirkungen, Ansprüche etc. zwischen den Nutzern im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Regelung dagegen grundsätzlich nicht. Dies gilt auch, soweit die AGB Bestimmungen enthalten, die für das Verhältnis der Nutzer untereinander von Bedeutung sind (z. B. über das Zustandekommen oder den Inhalt von Verträgen).

3.3 Für einzelne Funktionen, Dienste oder Bereiche von NETJOBBING gelten ergänzende Regelungen. Hierauf wird der Nutzer vor Ausführung der jeweiligen Funktion oder Inanspruchnahme des Dienstes hingewiesen. Mit der Ausführung bzw. Inanspruchnahme erklärt sich der Nutzer mit den ergänzenden Bedingungen einverstanden.

4 - Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von netjobbing

4.1 Bei der Nutzung von NETJOBBING hat der Nutzer geltendes Recht sowie die Bestimmungen dieser AGB einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Art, Inhalt und Beschreibung der eingestellten Aufträge, Foreneinträge und Bewertungen.

4.2 TP weist auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit hin. Die Einstellung von Aufträgen, die unter Verstoß gegen solche Bestimmungen oder andere gesetzliche Regelungen ausgeführt werden sollen, ist untersagt.

4.3 Ferner weist TP ausdrücklich darauf hin, dass die Vergütung für Dienstleistungen in bestimmten Bereichen (z. B. Steuer- und Rechtsberatung, Leistungen von Architekten und Ingenieuren) durch gesetzliche oder andere Bestimmungen reglementiert und daher nicht frei verhandelbar ist. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Vorliegen solcher Beschränkungen in eigener Verantwortung zu prüfen und ihre Einhaltung sicherzustellen.

4.4 Während der Teilnahme an Ausschreibungen (als Auftraggeber oder Auftragnehmer) haben Mitglieder mindestens einmal täglich das im Nutzerkonto angegebene E-Mail-Postfach auf Nachrichten zu prüfen.


5 - Gegenstand des Nutzungsvertrages

5.1 Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Erbringung von Vermittlungsleistungen gegen Bezahlung (siehe Abschnitt "Nutzungsgebühren") im Rahmen und auf Grundlage der vorliegenden AGB, des Preisverzeichnisses sowie sonstiger ergänzender Regelungen. Die Vermittlungsleistung besteht in der Bereitstellung der NETJOBBING-Internetplattform zur Suche nach und Durchführung von Dienstleistungsausschreibungen,der Übermittlung der bei NETJOBBING hinterlegten Kontaktdaten der an einer auf NETJOBBING durchgeführten Ausschreibung beteiligten Mitglieder an das jeweils andere Mitglied, sowie bei Bedarf, dem zur Verfügung Stellen von Strukturen zur Auftragsabwicklung (Vorlagen, Zahlungsmanagement),

5.2 Der Abruf der Internetseiten von NETJOBBING sowie die Suche nach Aufträgen stehen jedem Nutzer offen. Zur Nutzung weiterer Funktionen (z.B. Beobachtung von Ausschreibungen) sowie für die Teilnahme an Ausschreibungen ist eine vorherige Registrierung als Mitglied erforderlich.

5.3 TP stellt die Internet-Plattform in der Form und mit den Funktionen bereit, die jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. NETJOBBING ist insbesondere berechtigt, vorhandene Funktionen vorübergehend oder endgültig zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen sowie einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen.

5.4 TP betreibt lediglich die technische Plattform für die Vergabe von Aufträgen. Dabei tritt TP weder im Namen des Auftraggebers noch des Auftragnehmers auf und ist daher an den über die Plattform vergebenen Aufträgen weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe oder in sonstiger Weise beteiligt. Soweit Benachrichtigungen, die das System von NETJOBBING im Zusammenhang mit einer Ausschreibung versendet, rechtlich erhebliche Informationen erhalten (z. B. Mitteilungen über Angebote, Annahme, Widerruf der Annahme und neues Angebot), sind diese für denjenigen abgegeben, den es angeht. Vertragspartner der Aufträge werden allein Auftraggeber und Auftragnehmer. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Auftrag, z.B. über Zahlungsvereinbarungen, Terminabsprachen oder Gewährleistungsansprüche ist das jeweils andere Mitglied. Auch die Erfüllung der Aufträge erfolgt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Es besteht kein Anspruch auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen andere Mitglieder oder auf Vermittlung in oder Schlichtung von Streitigkeiten zwischen diesen, es sei denn, dass Gegenstand der Beschwerde die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen von NETJOBBING ist.

5.5 TP ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Das Mitglied kann dem Übergang des Nutzungsverhältnisses auf den Dritten durch Löschung seines Nutzerkontos widersprechen.

5.6 Der Nutzungsvertrag ist für beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von einer Woche ordentlich kündbar. TP ist berechtigt, Mitglieder während des Laufes der Kündigungsfrist zu sperren sowie eingestellte Aufträge oder abgegebene Angebote des Mitglieds mit Inkrafttreten der Kündigung zu löschen. Aus solchen Maßnahmen ergeben sich keinerlei Ansprüche gegen TP.

6 - Registrierung

6.1 Die Nutzung von NETJOBBING zur Suche nach Ausschreibungen ist ohne Anmeldung möglich. Zur Teilnahme an Ausschreibungen ist eine Registrierung als Mitglied erforderlich. Nutzer, die Auschreibungen vornehmen wollen (Auftraggeber) registrieren sich als „Auftraggeber“, Dienstleister, die Aufträge annehmen wollen (Auftragnehmer) bewerben sich als „Experten“. Die Freischaltung als „Experte“ erfolgt nach Prüfung der Qualifikationen und Referenzen durch NETJOBBING. Ein Anspruch auf Registrierung besteht in beiden Fällen nicht.

6.2 Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen erlaubt. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer hierzu bevollmächtigten natürlichen Person vorgenommen werden.

6.3 Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach der Registrierung sind diese Daten, insbesondere Adress- und sonstige Kontaktdaten über das Nutzerkonto stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotz dieser Verpflichtung der Nutzer übernimmt TP keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Daten anderer Nutzer, wie z. B. Angaben zu Qualifikationen, Referenzen oder Bonität. Jeder an einer Ausschreibung beteiligte Nutzer, insbesondere der Auftraggeber, ist daher verpflichtet, die für ihn relevanten Daten der anderen Beteiligten selbst zu überprüfen.

6.4 Der bei der Registrierung gewählte Mitgliedsname darf keine Rückschlüsse auf die Identität des Nutzers zulassen, kein geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verletzen. Mitgliedsname und Passwort sind geheim zu halten, es sei denn, deren Weitergabe ist zur Nutzung von NETJOBBING oder zur Ausführung von über NETJOBBING vorgenommenen Ausschreibungen erforderlich. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn einzelne Funktionen oder Leistungen von NETJOBBING durch Dritte bereitgestellt werden und für deren Inanspruchnahme eine Anmeldung erforderlich ist. Bei Aufforderungen zur Mitteilung oder Eingabe von Mitgliedsname und Passwort ist stets zu prüfen, ob diese Aufforderung von TP oder einem hierzu berechtigten Dritten stammt.

6.5 Das Anlegen mehrerer Nutzerkonten für dieselbe natürliche oder juristische Person ist unzulässig.

6.6  Auftraggeber, die selber als Experten an Ausschreibungen teilnehmen wollen, müssen sich vorab als Experten registrieren.

6.7 Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

6.8 Auftragnehmer, die über NETJOBBING vorgenommene Ausschreibungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ausführen wollen, sind verpflichtet, auf Anfrage von TP eine Kopie ihres Gewerbescheines (Bestätigung der Gewerbeanmeldung) in ihrem Profil als pdf zu hinterlegen. Entsprechendes gilt für sonstige zur Ausführung der Ausschreibungen erforderliche Genehmigungen und/oder Zulassungen bzw. in der Anmeldung angegebene besondere Qualifikationsnachweise (z. B. Diplome, Examina etc.). TP behält sich vor, Nutzer bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung nicht freizuschalten bzw. zu sperren.

6.9 Der Mitgliedsstatus als Experte garantiert kein Recht, an allen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Bestimmte Ausschreibungen bleiben einem exklusiven Adressatenkreis vorbehalten (siehe Ziffer 8.4 bis 8.6).

6.10 Ferner behält sich TP das Recht vor, Mitglieder aufgrund von Inaktivität, bei Verstoß gegen diese AGB oder als Folge von schlechten Bewertungen zu sperren oder zu löschen.

7 - Allgemeine Regelungen für die Durchführung von Ausschreibungen

7.1 Bei NETJOBBING eingestellte Ausschreibungen dürfen während der Laufzeit der Ausschreibung nicht auf anderem Wege vergeben werden. Soll der Auftrag außerhalb von NETJOBBING vergeben werden, ist die Ausschreibung zuvor zu löschen. Zu Einzelheiten und Folgen einer Löschung wird auf Ziffer 11 dieser AGB verwiesen.

7.2 Angebote auf laufende Ausschreibungen dürfen dem Auftraggeber ausschließlich in Form eines Angebots auf die betreffende Ausschreibung unterbreitet werden. Werden dem Auftraggeber Angebote in anderer Form oder außerhalb von NETJOBBING übermittelt, hat er den Nutzer aufzufordern, das Angebot in Form eines Angebots auf NETJOBBING einzustellen. Ferner darf der Auftraggeber einen Auftrag an Personen oder Betriebe, die dem Auftraggeber die Auftragsausführung - gleich in welcher Form - über NETJOBBING oder im Rahmen einer über NETJOBBING initiierten Kontaktaufnahme angeboten haben, auch nur durch einen Zuschlag bei NETJOBBING vergeben. Die Nutzer verpflichten sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der auf den durchschnittlichen Angebotspreis anfallenden Vermittlungsgebühr (siehe Preisverzeichnis) zu zahlen. Weist der Nutzer durch schriftliche Belege nach, dass der Auftrag zu einem geringeren Preis als dem durchschnittlichen Angebotspreis vergeben wurde, berechnet sich der Schadensersatz auf Grundlage dieses Betrages. NETJOBBING behält sich vor, weitere Kosten wie z. B. angemessene Bearbeitungsgebühren geltend zu machen.

7.3 Eine Ausschreibung kann auch vor Ablauf der Ausschreibungsfrist ohne Vorankündigung durch den Auftraggeber vergeben werden.

7.4 Die im Rahmen von Ausschreibungen benannten Geldbeträge sind stets als Bruttopreise anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Angabe von Nettopreisen ist nur dann zulässig, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich zulässt bzw. wünscht.

7.5 Die Aufnahme von Verweisen auf externe Websites sowie von Telefonnummern oder sonstigen Kontaktmöglichkeiten zur persönlichen Kontaktaufnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen von Ausschreibungen ist untersagt, es sei denn, die Kontaktaufnahme dient der Festlegung oder Präzisierung der Auftragsbeschreibung oder der Ausführungsbedingungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Angeboten sowie die Vergabe eines bei NETJOBBING eingestellten Auftrages ausschließlich im Rahmen der Ausschreibung NETJOBBING zulässig ist (siehe Ziffer 7.2 und 9.3).

7.6 Soweit ein Auftrag über NETJOBBING erfolgreich vermittelt wurde, sind die Vertragsparteien - Auftraggeber und Auftragnehmer - verpflichtet, nach Abschluss der Ausschreibung Kontakt zu der jeweils anderen Partei aufzunehmen.

7.7 Mit der Teilnahme an Ausschreibungen verpflichten sich die Mitglieder zur Bezahlung der Nutzungsgebühren nach dem Preisverzeichnis. Soweit nach dem Preisverzeichnis nur Auftragnehmer zur Gebührenzahlung verpflichtet ist, wird eine Zahlungspflicht des Auftraggebers durch Satz 1 nicht begründet.

8 - Einstellung und Inhalt von Aufträgen / Verbotene Aufträge / Exklusive Aufträge

8.1 Mit der Ausschreibung eines Auftrags lädt der Auftraggeber Experten zur Abgabe eines möglichst attraktiven Angebotes  ein (invitatio ad offerendum). Ein verbindliches Angebot wird vom Auftraggeber hierdurch nicht abgegeben. 

8.2 Der Auftraggeber hat den Auftragsinhalt bei der Einstellung des Auftrages in der Auftragsbeschreibung möglichst präzise und vollständig zu beschreiben, um Auftragnehmern eine sichere Kalkulationsgrundlage zu geben. Sämtliche Preisangaben sind jeweils auf den Gesamtauftrag zu beziehen. Ein Herunterbrechen der Preisangaben auf Einzelpositionen, z. B. auf einen Stundenlohn oder Preise für Teilprojekte, ist unzulässig, es sei denn, hierfür werden eigens zu diesem Zweck bereitgestellte Funktionen genutzt. Auftragnehmer sind ihrerseits dafür verantwortlich, die für Ihre Kalkulation maßgeblichen Umstände vor Abgabe des Angebots in Erfahrung zu bringen.

8.3 Untersagt ist die Einstellung von Aufträgen, die geltendes Recht (einschließlich der Rechte Dritter), die Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder die guten Sitten verletzen. Dies gilt insbesondere für Aufträge,

  • deren Inhalt gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Schwarzarbeit verstößt,
  • die Leistungen betreffen, deren Angebot, Vertrieb oder Bewerbung gesetzlich untersagt ist (z. B. Veranstaltung nicht genehmigter Glücksspiele),
  • die eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit von Menschen oder Tieren zum Inhalt haben,
  • bei denen an sich zulässige Leistungen in unzulässiger Weise miteinander verbunden sind,
  • die die Urheberrechte oder andere Schutzrechte Dritter verletzen.

Ferner behält sich TP vor, Ausschreibungen für Aufträge zu sperren, bei denen die Vergütung für die Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistung ausschließlich oder zum Teil in Form einer z. B. umsatzabhängigen Provision gezahlt werden soll.

8.4 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftragnehmerkreis in Rahmen der Ausschreibung zu limitieren. So können Aufträge exklusiv an „Senior-Experten“ (siehe Ziffer 8.5.) ausgeschrieben werden. Dies gilt insbesondere für Kontrollaufträge (siehe Ziffer 8.6).

8.5 Senior-Experten sind Experten, die sich in einem besonderen, durch NETJOBBING entwickelten Verfahren (z.B. Qualifikation, Bewertungsqualität, Dauer der Mitgliedschaft) zum Seniorexperten qualifiziert haben. Es gibt kein Recht auf Ernennung zum Senior-Experten.

8.6 Auftraggeber haben die Möglichkeit, die Qualität der erbrachten Leistung durch die Vergabe eines Kontrollauftrages zu erhöhen, bzw. sicher zu stellen. Bei einem Kontrollauftrag kontrolliert ein Senior-Experte (siehe Ziffer 8.5) die Qualität der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung. Im Rahmen der Ausschreibung wird automatische eine zweite Ausschreibung für die Kontrollleistung erstellt, auf die sich nur Senior-Experten bewerben können.
Die Vergütung für diese Zusatzleistung erfolgt zu einem pauschalen prozentualen Satz des Auftragswertes gemäß dem Preisverzeichnis. Bei Auftragserteilung werden dem Senior-Experten die Kontaktdaten von Auftragnehmer und Auftraggeber mitgeteilt und er erhält Zugriff auf das Auftragsforum. Der Senior-Experte erhält für seine Leistung die gleiche Bewertung wie der Auftragnehmer. Die Verfügbarkeit dieser Option hängt von der Anzahl der im jeweiligen Themenfeld verfügbarer Senior-Experten ab. TP weist ausdrücklich darauf hin, keine Kontrolle hinsichtlich der Qualität eines Auftrages durchzuführen.

9 - Auftragsforum

9.1 Der Auftraggeber eröffnet durch das Einstellen seines Auftrages automatisch ein Auftragsforum. Dieses dient der Kommunikation zwischen Auftraggeber auf der einen und Interessenten auf der anderen Seite, insbesondere zur Klärung von Einzelheiten über den Inhalt eines Auftrags, also die im Rahmen seiner Ausführung zu erbringenden Leistungen. In diesem Forum können Interessenten Fragen stellen, die sodann vom Auftraggeber beantwortet werden.

9.2 Das Auftragsforum ist bis zum Ablauf der Ausschreibung auch für nicht registrierte Nutzer einsehbar. Gebote oder Fragen zum Auftrag können nur von registrierten Nutzern (Mitgliedern) abgegeben bzw. gestellt werden. Auf diese Weise werden in Ergänzung der Auftragsbeschreibung zusätzliche, für alle potentiellen Auftragnehmer einsehbare Informationen zum Inhalt des Auftrags zusammengefasst und Doppelfragen an den Auftraggeber vermieden. Der Auftraggeber hat im Auftragsforum eingestellte Fragen, soweit sie den Inhalt des Auftrags betreffen, vollständig und korrekt zu beantworten. Nach Ablauf der Ausschreibung steht das Auftragsforum allein dem Auftragnehmer und Auftraggeber als Kommunikationsplattform zur Verfügung.

9.3 Sämtliche Einträge im Auftragsforum sind sachlich und auftragsbezogen zu formulieren. Die Veröffentlichung von Informationen zur persönlichen Kontaktaufnahme ist nicht zulässig. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Übermittlung von Angeboten zur Ausführung eines auf NETJOBBING eingestellten Auftrags an den Auftraggeber nur in Form eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung zulässig ist. Demzufolge ist der Missbrauch des Forums zur Abgabe von Angeboten, zur Nennung sonstiger Preisangaben sowie zur Veröffentlichung von Werbeaussagen untersagt.

9.4 Soweit im Auftragsforum eingestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten den Inhalt des Auftrags ergänzen, werden sie Bestandteil der Auftragsbeschreibung und somit zum Inhalt des Auftrages. Dies gilt grundsätzlich auch für solche Einträge, die erst nach Angebotsabgabe eingestellt werden, so dass der potentielle Auftragnehmer auch dann an sein Angebot gebunden bleibt.

9.5 Eine vorzeitige Beendigung oder Löschung von Ausschreibungen oder Angeboten durch einen Hinweis im Auftragsforum ist nicht zulässig. Entsprechende Einträge gelten als nicht vorhanden und werden nicht Inhalt des Auftrags, der Gegenstand der Ausschreibung ist. Eine Ausschreibung kann ausschließlich durch die hierfür vorgesehene Löschfunktion vorzeitig beendet werden. Zu Einzelheiten und Folgen einer Löschung wird auf Ziffer 11 dieser AGB verwiesen.

10 - Allgemeine Regelungen zur Abgabe von Angeboten

10.1 Angebote auf eine bei NETJOBBING eingestellte Ausschreibung dürfen während der Dauer der Ausschreibung ausschließlich über NETJOBBING abgegeben werden. Die Mitglieder verpflichten sich, dem Auftraggeber keine Angebote zur Ausführung des Auftrags außerhalb von NETJOBBING zu übermitteln.

10.2 Als Angebot ist jeweils der Betrag anzugeben, den der Nutzer dem Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages tatsächlich in Rechnung zu stellen beabsichtigt. Die Abgabe von fingierten Angeboten mit dem Ziel, die Nutzungsgebühren zu vermindern, ist untersagt. Hierzu zählt auch die Stückelung von Aufträgen mit einem festen Gesamtvolumen in kleinere Einzelheiten wie z. B. die Ausschreibung von Recherchearbeiten "pro Stunde" oder "pro Arbeitstag". TP weist darauf hin, dass ein solches Verhalten strafbar sein kann.

10.3 An ein auf NETJOBBING eingestelltes Angebot bleibt der Nutzer für einen Zeitraum von vier Wochen über das Ausschreibungsende hinaus gebunden. Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der potentielle Auftragnehmer daher, den Auftrag auch dann auszuführen, wenn der Auftraggeber ihm den Zuschlag erst im Rahmen der Prüfungsfrist nach Ziffer 12 oder in einem Zeitraum von zwei Wochen nach deren Ende erteilt (Regelung mit Drittwirkung i. S. v. Ziffer 3.2).


11 - Löschung von Aufträgen und Angeboten vor Ausschreibungsende

11.1 Aufträge bzw. Ausschreibungen können gelöscht werden, solange die Ausschreibung noch nicht beendet ist.

11.2 Gelöschte Aufträge bzw. Ausschreibungen werden im Bewertungsprofil der Mitglieder aufgeführt. Mit der Löschung gilt der betreffende Auftrag als nicht eingestellt. Bei der Löschung von Aufträgen gilt dies auch dann, wenn bereits Angebote abgegeben wurden. Zugleich verzichtet jedes Mitglied auf sämtliche im Zusammenhang mit einer Löschung möglicherweise bestehenden Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche unabhängig davon, gegen wen sich diese richten.

11.3 Macht ein Ausschreibungsteilnehmer von seinen nach Ziffer 11.2 vereinbarten Rechten durch Löschung seines Eintrags Gebrauch, wird ein hierdurch ggf. bereits geschlossener Vertrag einvernehmlich aufgehoben.

12 - Zuschlag / Prüfungsfrist / Widerruf

12.1 Die Vergabe der eingestellten Aufträge erfolgt entweder während oder nach Ablauf der Ausschreibungsfrist durch den jeweiligen Auftraggeber, der sich frei für einen Vertragspartner entscheiden kann.

12.2 Der bindende Vertragsschluss über die Erbringung ausgeschriebener Leistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber eines der auf seine Ausschreibung hin abgegebenen Angebote innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Ende des Ausschreibungsverfahrens annimmt. Die Annahme erklärt der Auftraggeber durch die elektronische Erteilung des Zuschlags im jeweiligen Auftragskonto.
NETJOBBING benachrichtigt daraufhin alle Anbieter per E-Mail über den Ausgang des Ausschreibungsverfahrens und übermittelt Auftraggeber und Auftragnehmer die Kontaktdaten des Vertragspartners.

12.3 Ist der Auftraggeber mit keinem der Angebote einverstanden, so ist er berechtigt keinen den Zuschlag zu erteilen. Er zieht seine Ausschreibung zurück. Zugleich verzichtet jedes Mitglied auf sämtliche im Zusammenhang mit einer Zurückziehung der Ausschreibung möglicherweise bestehenden Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche unabhängig davon, gegen wen sich diese richten.
 
12.4 Vertragsschluss und Erfüllung bei den über NETJOBBING vergebenen Aufträgen richten sich nach allgemeinem Vertragsrecht. So ist insbesondere die Auflösung eines ggf. geschlossenen Vertrages nur noch bei Vorliegen der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Soweit NETJOBBING Funktionen zur Ausübung eines Rücktritts bzw. zur Erklärung eines Widerrufs nach Ablauf der Ausschreibungsfrist bereitstellt, begründet dies keine gesonderten Rechte für die Nutzer.

13 - Bewertungssystem

13.1 Nach Abschluss einer Ausschreibung haben Mitglieder die Möglichkeit, ihren jeweiligen Vertragspartner über das Bewertungssystem von NETJOBBING zu bewerten. Ziel des Bewertungssystems ist die Erstellung eines aussagekräftigen und zutreffenden Profils über Leistung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit von Mitgliedern.

13.2 Um das o. g. Ziel zu erreichen, ist jedes Mitglied verpflichtet, bei Bewertungen anderer Mitglieder ausschließlich sachliche und wahrheitsgemäße Aussagen zu treffen. Die Mitglieder können eine Stellungnahme zu einer erhaltenen Bewertung abgeben. Jegliche Aussagen, die dem Ziel des Bewertungssystems zuwiderlaufen, insbesondere unzutreffende, unsachliche oder beleidigende Äußerungen sind zu unterlassen und führen zur Löschung der Bewertung bzw. Stellungnahme oder zur Sperrung des Mitglieds. Bewertungen und Stellungnahmen können auch einverständlich zurückgenommen werden.

14 - Nutzungsgebühren

14.1 Für die Nutzung von NETJOBBING erhebt TP Nutzungsgebühren nach dem Preisverzeichnis. Das Mitglied, das kostenpflichtige Funktionen von NETJOBBING in Anspruch nimmt, ist zur Entrichtung dieser Gebühren verpflichtet.

14.2 Die Nutzungsgebühren sind die Gegenleistung für die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen bei der Nutzung von NETJOBBING. Diese Leistungen sind mit der Bekanntgabe der Kontaktdaten der an einer Ausschreibung beteiligten Nutzer an den Auftraggeber und der Kontaktdaten des Auftraggebers an den Auftragnehmer erbracht. Ein Zusammenhang mit der Erfüllung des über NETJOBBING vergebenen Auftrags besteht nicht. Die Gebührenpflicht besteht daher auch dann, wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt oder ein zwischen den Mitgliedern geschlossener Vertrag über die Ausführung eines Auftrages nachträglich wieder aufgehoben wird. Im Einzelfall kann TP aus Kulanzgründen auf die Geltendmachung des Gebührenanspruchs verzichten, wenn ein auf NETJOBBING ausgeschriebener Auftrag nachweislich nicht zur Ausführung gelangt ist. Ein solcher Verzicht erfolgt stets ohne Anerkennung einer dahingehenden Rechtspflicht.

14.3 Die Gebühren sind nach Erhalt der Rechnung, die nach Vertragsschluss an die im Nutzerkonto des Zahlungspflichtigen hinterlegte E-Mail-Adresse versandt wird, innerhalb der in der Rechnung ggf. genannten Frist oder, falls eine solche Frist nicht genannt ist, unmittelbar zur Zahlung fällig. Sie sind ohne Abzüge auf das Konto von TP zu entrichten. Entstehen TP anlässlich des Ausgleichs von Gebührenforderungen zusätzliche Kosten, sind diese von dem betreffenden Mitglied zusätzlich zur Gebührenforderung zur tragen. Für jede Mahnung erhebt TP Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro inkl. MwSt., bei Rücklastschriften hat das Mitglied die von der Bank berechneten Stornogebühren zu erstatten.

14.4 Die Mitglieder verpflichten sich, jegliche Maßnahmen zur Umgehung von Nutzungsgebühren für die bei NETJOBBING eingestellten Aufträge zu unterlassen. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung, insbesondere bei einem Verstoß gegen die in Ziffer 10.1 und 10.2 festgelegten Regelungen sind die daran beteiligten Mitglieder - bei Beteiligung mehrerer Mitglieder als Gesamtschuldner - zum Ausgleich der entgangenen sowie zur Deckung der mit der Verfolgung des Verstoßes zusammenhängenden Kosten zur Entrichtung eines Schadensersatzes in Höhe der auf den durchschnittlichen Angebotspreis anfallenden Vermittlungsgebühr (siehe Preisverzeichnis) verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch NETJOBBING bleibt vorbehalten. Weist der Nutzer durch schriftliche Belege nach, dass der Auftrag zu einem geringeren Preis als dem durchschnittlichen Angebotspreis vergeben wurde, berechnet sich der Schadensersatz auf Grundlage dieses Betrages.

15 - Verantwortlichkeit für Inhalte / Haftung

15.1 Die Inhalte der bei NETJOBBING eingestellten Aufträge, Forenbeiträge und Nutzer- und Expertenprofile werden ausschließlich von den jeweiligen Nutzern erstellt. Es handelt sich damit um fremde Inhalte. Für diese Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Urheber verantwortlich, es sei denn, TP wurde durch eine konkrete und begründete Anzeige auf einen möglicherweise rechtswidrigen Inhalt hingewiesen. In diesem Fall wird TP den entsprechenden Inhalt umgehend auf Grundlage des Hinweises prüfen und diesen, sollte sich der im Hinweis geäußerte Vorwurf bestätigen, sperren oder löschen.

15.2 TP haftet ausschließlich für vorsätzliche, grob fahrlässige oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten verursachte Schäden und bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser entspricht bei Ansprüchen im Zusammenhang mit einzelnen Ausschreibungen betragsmäßig der an TP für die jeweilige Ausschreibung zu entrichtenden Vermittlungsgebühr, im Übrigen einem Betrag von 500,- Euro. Jede darüber hinausgehende Haftung sowie die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Für Dritte, die im Rahmen von NETJOBBING Zusatzleistungen oder -funktionen anbieten, wird ebenfalls nicht gehaftet.

15.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch TP und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

15.4 TP stellt NETJOBBING in der Form und mit den Funktionen bereit, die jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht (siehe Ziffer 5.3). Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Systems wird keinerlei Garantie abgegeben. Sie kann zeitweise durch Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen im Ganzen oder in Teilen, z. B. hinsichtlich einzelner Funktionen eingeschränkt sein ("eingeschränkte Verfügbarkeit"). Eine Haftung für Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit - gleich welcher Art und aus welchem Grund - ist ausgeschlossen. Soweit die eingeschränkte Verfügbarkeit Auswirkungen auf die Durchführung von Ausschreibungen hat, etwa weil ein Auftrag nicht eingestellt oder ein Angebot deshalb nicht abgegeben werden kann, weil z. B. eine Ausschreibung in einem Zeitraum eingeschränkter Verfügbarkeit abläuft, ergeben sich hieraus keinerlei Ansprüche gegen TP.

16 - Verstöße / Sanktionen / Freistellung

16.1 TP behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen eingestellte Aufträge, Bewertungen oder sonstige Inhalte ohne vorherige Ankündigung oder Begründung zu sperren oder zu löschen, Nutzer vorübergehend oder endgültig von der Nutzung auszuschließen ("Sperrung") oder nach eigenem Ermessen sonstige Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, solche Verstöße zu verhindern oder zu beenden. Ein Verstoß liegt insbesondere vor, wenn

•    der Nutzer bewusst falsche Angaben macht,
•    Aufträge eingestellt werden, die von vornherein zu dem Preis nicht ausgeführt werden können, oder bei denen der Preis völlig außer Verhältnis zum Inhalt des Auftrags steht, auf NETJOBBING eingestellte Aufträge auf anderem Wege vergeben werden sollen,
•    der Ausschreibungsablauf z. B. durch Scheinangebote gestört wird,
•    im Auftragsforum oder im Bewertungssystem beleidigende, abwertende oder in sonstiger Form unsachliche Einträge vorgenommen werden,
•    sowie bei Äußerungen und anderen Handlungen von Nutzern, die geeignet sind, NETJOBBING in irgendeiner Form zu schädigen.

16.2 Gesperrten Mitgliedern ist die weitere Nutzung sowie eine erneute Registrierung von NETJOBBING untersagt.

16.3 Der Nutzer hält und stellt TP von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, denen TP im Zusammenhang mit einem Verstoß des Nutzers gegen die im Nutzungsverhältnis geltenden Rechte und Pflichten ausgesetzt ist, insbesondere bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte, z. B. gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte einschließlich der bei der Bearbeitung und Rechtsverteidigung anfallenden Kosten (z. B. interne Bearbeitungskosten sowie Anwalts- und Gerichtsgebühren).

17 - Datenschutz

17.1 Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Auftragsvergabe, insbesondere zur Wahrung der Mitteilungspflichten nach diesen AGB ist es erforderlich, die persönlichen Daten der Mitglieder zu speichern und zu verarbeiten. TP gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen sowie der Datenschutzerklärung. Mit der Nutzung von NETJOBBING erklärt sich der Nutzer mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.

17.2 Verarbeitet werden insbesondere Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der Mitglieder. Zur Abgabe von Angeboten auf eingestellte Aufträge ist die Erstellung eines Auftragnehmerprofils erforderlich. Die gespeicherten Daten sind über das Nutzerkonto einsehbar.

17.3 Auf Wunsch werden die persönlichen Daten gelöscht, soweit sie nicht für die Abwicklung von Ausschreibungen einschließlich der an TP zu entrichtenden Nutzungsgebühren erforderlich sind. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass mit der Löschung von Nutzerdaten die Nutzung von NETJOBBING eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.

18 - Kommunikation

18.1 Sämtliche das Nutzungsverhältnis betreffenden Erklärungen sind in Schrift- oder Textform (E-Mail) abzugeben. Die Kontaktdaten von TP sind der Anbieterkennzeichnung (Impressum) zu entnehmen. Als Kontaktdaten des Nutzers gelten diejenigen, die im Nutzerkonto als Stammdaten eingetragen sind. Von TP an diese Kontaktdaten per E-Mail oder Telefax übermittelte Erklärungen gelten als im Versandzeitpunkt, per Post versandte Erklärungen zwei Tage nach dem Versand als zugegangen, es sei denn, der Nutzer weist einen späteren Zugangszeitpunkt nach.

18.2 Soweit Mitteilungen zwischen TP und einem Nutzer oder zwischen den Nutzern untereinander per E-Mail und damit in Textform übermittelt werden, erkennt der Nutzer die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

18.3 Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

18.4 TP weist darauf hin, dass eine Vertraulichkeit für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten nicht gewährleistet ist. Auf Wunsch kann die Kommunikation unter Verwendung eines üblichen Verschlüsselungsverfahrens verschlüsselt werden.

18.5 Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Inhaber der Absenderadresse stammend.

18.6 Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

19 - Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher

19.1     Widerrufsrecht

Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung (d. h. die Zustimmung zum Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Textprovider GmbH
Hattinger Str. 44
44789 Bochum

E-Mail:  
Fax-Nr.:
0234 - 9764685

Dieses Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf den Vertrag über die Nutzung von NETJOBBING. Gesetzliche oder vertragliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte in Bezug auf die über NETJOBBING abgeschlossenen Verträge bleiben hiervon unberührt.

19.2     Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten.

19.3     Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn TP mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer dies selbst veranlasst hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Nutzer einen Auftrag auf NETJOBBING eingestellt, ein Angebot für einen solchen abgegeben oder sonstige Funktionen genutzt hat, die nur registrierten Nutzern zur Verfügung stehen.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

20 - Schlussbestimmungen / Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

20.1 Für die Berechnung, den Ablauf und die Einhaltung von Daten, Zeiträumen oder Fristen gilt die Zeitzone UTC+1 (CET: Central European Time = MEZ: Mitteleuropäische Zeit) bzw. - während der Sommerzeit - UTC+2 (CEST/MESZ: Mitteleuropäische Sommerzeit). Die von NETJOBBING angezeigte Uhrzeit kann von dieser Zeit abweichen und ist daher unverbindlich. Sie dient lediglich einer ungefähren Orientierung.

20.2 Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt das Nutzungsverhältnis dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Nutzer Verbraucher ist, gilt dies nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

20.3 Als Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus dem Nutzungsverhältnis wird  Hattinger Str. 44, 44789 Bochum vereinbart.

20.4 Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von NETJOBBING Düsseldorf vereinbart.

20.5 Die AGB werden in der zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden Fassung Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer und TP. TP ist jedoch berechtigt, die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen und nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder zu ändern. Über Änderungen, die nicht lediglich die Fassung der AGB betreffen, werden Mitglieder per E-Mail informiert.

20.6 Die geänderten Bestimmungen treten für Mitglieder, die sich vor der Änderung registriert haben, als Teil des Nutzungsvertrages zwei Wochen nach Versand der Mitteilung in Kraft, soweit der Nutzer nicht vorab zustimmt. Als Zustimmung gilt auch das Einstellen eines Auftrags oder die Abgabe eines Angebotes. Sie können der Geltung der neuen AGB während der Übergangsfrist nach Satz 1 widersprechen, indem sie ihr Nutzerkonto löschen. Das Mitgliedsverhältnis wird in diesem Fall mit der Löschung beendet. Löscht das Mitglied sein Nutzerkonto nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen. TP wird in der Mitteilung über die Änderung der AGB auf diese Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.

20.7 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien des Nutzungsverhältnisses werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Bei Regelungslücken gilt dies entsprechend.

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