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Ratgeber - Versicherung

Rentenversicherung: Freiberufler können auswählen

Rentenversicherung: Freiberufler können auswählen

Im Bereich der Sozialversicherung ist ein wichtiger Teil die gesetzliche Rentenversicherung. Freiberufler können sich größtenteils privat versichern, unterliegen zum Teil aber auch der Versicherungspflicht.

Rentenversicherung: Freiberufler müssen sich mitunter gesetzlich versichern

Bis vor einiger Zeit galt der Grundsatz, dass Freiberufler nicht sozialversicherungspflichtig sind und somit auch keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiberufler werden jedoch heute in zwei Gruppen eingeteilt, nämlich in die Gruppe der Freiberufler, die sich in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund ihrer Tätigkeit beziehungsweise ihres Berufes versichern müssen, und in die zweite Gruppe von Freiberuflern, für die keine Versicherungspflicht besteht und die daher die Möglichkeit haben, ausschließlich privat für ihr Alter vorzusorgen anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiberufler, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind beziehungsweise sich versichern müssen, sind auf der einen Seite die so genannten verkammerten Freiberufler, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und Wirtschaftsprüfer, auf der anderen Seite die Freiberufler ohne Zugehörigkeit zu einer Kammer, wie zum Beispiel Künstler, Publizisten oder Lehrer und Erzieher außerhalb einer Tätigkeit als Arbeitnehmer.

Die private Rentenversicherung: Freiberufler sollten sich absichern

Für alle Freiberufler, die sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung per Gesetz versichern müssen, aber natürlich auch als zusätzliche Möglichkeit für alle pflichtversicherten Freiberufler, gilt es, sich privat abzusichern in Form einer Rentenversicherung. Freiberufler haben im Rahmen der privaten Altersvorsorge verschiedene Produkte zur Auswahl, die man zum Vermögensaufbau und somit auch zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge nutzen kann. Dazu zählen beispielsweise die fondsgebundene Kapitallebensversicherung, die eigene Immobilie, der Banksparplan, der Fondssparplan oder auch die private Rentenversicherung. Freiberufler sollten sich ganz besonders intensiv um eine private Rentenvorsorge kümmern, weil sie - es sei denn, es besteht eine Pflichtversicherung - nicht wie die Arbeitnehmer eine Zahlung aus der gesetzlichen Rentenkasse erwarten können. Aus diesem Grunde sollte man als Freiberufler auch so früh wie möglich damit beginnen, etwas in der Hinsicht für die Altersvorsorge zu tun, indem man private Sparpläne abschließt oder alternativ freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, was natürlich auch möglich ist.

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