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Ratgeber - Versicherung

Rechtsschutz: Freiberufler haben Bedarf an Absicherung

Rechtsschutz: Freiberufler haben Bedarf an Absicherung

Neben dem Bereich Haftpflicht ist für freiberuflich Tätige noch ein weiterer Versicherungsbereich interessant - der Rechtsschutz. Freiberufler haben aufgrund ihrer Kundenkontakte einen erhöhten Bedarf an Rechtsschutz.

Rechtsschutz: Freiberufler tragen vielfach ein erhöhtes Risiko

Ob es der Rechtsanwalt und sein Mandant sind oder auch der Arzt und sein Patient – im freiberuflichen Bereich gibt es viele Tätigkeiten, bei denen ein intensiver Kontakt zwischen dem Freiberufler und Kunden stattfindet. Oftmals ist das in beratenden Berufen, wie bei Architekten, Ärzten oder Rechtsanwälten, vielfach am Tag der Fall. An dieser Stelle können natürlich auch Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen dem Kunden und dem Freiberufler entstehen, die hin und wieder nur über ein Gericht zu klären sind. Aus diesem Grund ist ein Versicherungsbereich auch für freiberuflich tätige Personen sehr interessant, nämlich der Rechtsschutz. Freiberufler müssen für den beruflichen Rechtsschutz selbst sorgen. Arbeitnehmer sind im Rahmen ihrer Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert, Freiberufler hingegen benötigen einen eigenen Rechtsschutz. Freiberufler befinden sich deshalb in einer etwas anderen Situation als Arbeitnehmer, da die Freiberufler selbst gegenüber Kunden für ihr Handeln verantwortlich sind.

Rechtsschutz: Freiberufler sollten prüfen, ob Berufsrechtsschutz sinnvoll ist

Neben dem Rechtsschutz für den privaten Bereich, über dessen Sinn man sich unabhängig von der beruflichen Tätigkeit Gedanken machen sollte, ist für die meisten Freiberufler noch eine weitere Versicherungsart interessant in Bezug auf Rechtsschutz. Freiberufler benötigen nicht selten eine Berufsrechtsschutzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse und Risiken im Bereich der freiberuflichen Tätigkeit abzielt und nutzbar ist als Rechtsschutz. Freiberufler finden im Beruf ganz andere Risiken vor als im privaten Bereich, die durch den Rechtsschutz abgesichert werden können. Hat ein Architekt als Freiberufler zum Beispiel nach Meinung des Kunden den Bau einer Immobilie falsch geplant und kommt es daher zum Rechtsstreit, übernimmt die Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten für alle anfallenden Gebühren in Form von Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige und Gutachter und die Kosten für eine eventuell folgende Gerichtsverhandlung. Ohne die Absicherung über den Berufsrechtsschutz kann es je nach Streitwert durchaus in der Praxis möglich sein, dass der Freiberufler viele tausend Euro an Kosten selbst tragen muss, was mitunter sogar zur Gefährdung der beruflichen Existenz führen könnte.

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