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Ratgeber - Versicherung

Auswahl der richtigen Krankenversicherung für Kleingewerbe

Auswahl der richtigen Krankenversicherung für Kleingewerbe

Welche Krankenversicherung für Kleingewerbe und Freiberufler vorteilhaft ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Was für den einen vorteilhaft ist, bringt für andere Nachteile mit sich.

Private Krankenversicherung für Kleingewerbe

Jede berufstätige Person muss über eine Krankenversicherung verfügen. Wer als Arbeitnehmer ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, ist automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Selbstständige aber müssen selbst für ihren Versicherungsschutz sorgen. Welche Krankenversicherung für Kleingewerbe und Freiberufler passend ist, hängt von ihren persönlichen Bedürfnissen ab. Sie haben die Wahl zwischen dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Es besteht in der privaten Krankenversicherung für Kleingewerbe, aber auch für andere Personenkreise, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, die Möglichkeit, einen Basistarif zu wählen. Im Basistarif ist der Beitrag nicht höher als in der gesetzlichen Krankenkasse, aber es besteht auch kein Anspruch auf höhere Leistungen. Darüber hinaus gibt es aber in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, einen Tarif zu wählen, der mit einem umfassenden Versicherungsschutz verbunden ist. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung bemisst sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Lebensalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Um den Gesundheitszustand zu ermitteln, setzen die Krankenversicherer eine Gesundheitsprüfung voraus. Liegen bereits Vorerkrankungen vor, so kann der Versicherer seine Leistungen einschränken.

Gesetzliche Krankenkasse für Kleingewerbe

Anders verhält es sich bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kleingewerbe, Freiberufler sowie andere selbstständig tätige Personen werden ohne Gesundheitsprüfung auf Antrag in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, wenn sie zuvor innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre lang und die letzten zwölf Monate vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse waren. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich auch im Fall der freiwilligen Mitgliedschaft ausschließlich am Einkommen. Zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, da noch kein Nachweis über die Einkommenshöhe erbracht werden kann. Es gibt einige Argumente für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kleingewerbe und andere Selbstständige, die Alleinverdiener sind, können von der Mitversicherung der Familienmitglieder profitieren.

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