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Ratgeber - Versicherung

Berufshaftpflicht: Freiberufler benötigen Absicherung

Berufshaftlicht: Freiberufler schützen ihre Existenz

Es gibt eine Vielzahl denkbarer Schäden, die vom Freiberufler verursacht und die durch eine Versicherung auf jeden Fall finanziell abgedeckt werden können – die Berufshaftpflicht. Für Freiberufler können nicht nur Schäden durch die Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen oder das Verletzen von Personen entstehen, sondern etwaige Vermögensschäden Dritter stehen oftmals im Vordergrund. Zur Veranschaulichung sei ein Beispiel genannt, wann eine Berufshaftpflicht einen Schaden übernimmt: Wenn ein Architekt, der als Freiberufler tätig ist, einen Fehler bezüglich der Statikberechnung einer Immobilie macht und dadurch ein Teil des Gebäudes wieder neu konstruiert werden muss, so entsteht in solchem Fall mitunter ein erheblicher Schaden, für den der Architekt haftbar gemacht werden kann. Ohne eine Berufshaftpflicht könnte der Schaden gar die Existenz des Freiberuflers gefährden. Wichtig ist also beim Abschluss der Berufshaftpflicht darauf zu achten, dass ausreichend hohe Deckungssummen gewählt werden.

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