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Ratgeber - Versicherung

Gesetzliche Krankenversicherung: Freiberufler wählen

Gesetzliche Krankenversicherung: Freiberufler wählen

In den meisten Fällen gilt in Deutschland der Grundsatz im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung: Freiberufler haben bis auf wenige Ausnahmen ein Wahlrecht, wie sie sich krankenversichern.

Gesetzliche Krankenversicherung: Freiberufler haben häufig Wahlrecht

Vom Grundsatz her besteht seit einiger Zeit in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Während die meisten Arbeitnehmer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern müssen, haben Selbstständige und auch die meisten Freiberufler generell ein Wahlrecht, ob sie sich privat oder auch gesetzlich krankenversichern möchten. Es gibt hier jedoch einige Ausnahmen in Bezug auf die Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung. Freiberufler in Form von Künstlern, Landwirten oder Publizisten müssen sich nämlich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern beziehungsweise als „Ersatz“, zum Beispiel als Künstler, in der Künstlersozialkasse. Für alle anderen Freiberufler, beispielsweise für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder Autoren, gilt hingegen das Wahlrecht bezüglich der Art der Krankenversicherung. Vom Grundsatz her soll sich zwar jeder Freiberufler dort weiterversichern, wo er zuvor schon versichert war, aber eine Pflicht besteht hier nicht, was ein Vorteil ist für die gesetzliche Krankenversicherung. Freiberufler mit Familie können sich dann günstig im Rahmen der Familienversicherung versichern.

Gesetzliche Krankenversicherung: Freiberufler sollten vergleichen

Da die meisten Freiberufler bezüglich der Krankenversicherung ein Wahlrecht zwischen der gesetzliche Krankenversicherung, GKV, und der privaten Krankenversicherung, PKV, haben, sollten bei den Versicherungsarten natürlich die jeweiligen Angebote der Krankenversicherer sehr detailliert miteinander verglichen werden. Bezüglich der Festlegung des Beitrages gilt zum Beispiel für die gesetzliche Krankenversicherung: Freiberufler werden aufgrund ihres erzielten Einkommens eingestuft und müssen einen entsprechenden Beitrag zahlen. Der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt vor allen Dingen im Bereich der Familienversicherung, hat der Freiberufler also einen Ehepartner, der nicht über 400,- Euro im Monat verdient, und Kinder, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, so können die Angehörigen kostenfrei mitversichert werden. Der Vorteil der PKV liegt im größeren Leistungsangebot und der Beitrag basiert auf anderen Faktoren als dem Einkommen wie im Rahmen gesetzliche Krankenversicherung. Freiberufler können bei der PKV also detaillierter vergleichen.

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