Ratgeber - Versicherung
Berufshaftpflicht: Freiberufler benötigen Absicherung
Berufshaftpflicht: Freiberufler benötigen Absicherung
Während Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber im Fall von verursachten Schäden innerhalb Ihrer Arbeitszeiten versichert sind, gibt es im Bereich der Selbstständigkeit die Berufshaftpflicht. Freiberufler können sich damit schützen.
Berufshaftpflicht: Freiberufler sollten sich absichern
Da die normale Privathaftpflichtversicherung nur für den privaten Bereich gilt und Selbstständige und Freiberufler auch nicht anderweitig gegen Schäden versichert sind, die im Zuge der beruflichen Tätigkeit auftreten können, ist eine Absicherung sehr sinnvoll. Sie empfiehlt sich in Form der Berufshaftpflicht. Freiberufler haben genau wie Selbstständige aufgrund immer neuer Regelungen und Gesetze ein erhöhtes Risiko, dass aufgrund von Fehlern oder Nicht-Wissen Schäden verursacht werden, für die der Freiberufler in Ausübung seiner Tätigkeit selber verantwortlich ist und somit auch die Kosten für die Regulierung des entstandenen Schadens tragen muss. Abhilfe kann der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung schaffen, die einen guten Schutz vor finanziellen Risiken bietet. Während bei manchen Berufen der Abschluss einer solchen Versicherung vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Ärzten, Architekten oder bei Rechtsanwälten, ist die Versicherung genauso für fast alle anderen freiberuflichen Tätigkeiten sinnvoll.
Berufshaftlicht: Freiberufler schützen ihre Existenz
Es gibt eine Vielzahl denkbarer Schäden, die vom Freiberufler verursacht und die durch eine Versicherung auf jeden Fall finanziell abgedeckt werden können – die Berufshaftpflicht. Für Freiberufler können nicht nur Schäden durch die Zerstörung oder Beschädigung von Gegenständen oder das Verletzen von Personen entstehen, sondern etwaige Vermögensschäden Dritter stehen oftmals im Vordergrund. Zur Veranschaulichung sei ein Beispiel genannt, wann eine Berufshaftpflicht einen Schaden übernimmt: Wenn ein Architekt, der als Freiberufler tätig ist, einen Fehler bezüglich der Statikberechnung einer Immobilie macht und dadurch ein Teil des Gebäudes wieder neu konstruiert werden muss, so entsteht in solchem Fall mitunter ein erheblicher Schaden, für den der Architekt haftbar gemacht werden kann. Ohne eine Berufshaftpflicht könnte der Schaden gar die Existenz des Freiberuflers gefährden. Wichtig ist also beim Abschluss der Berufshaftpflicht darauf zu achten, dass ausreichend hohe Deckungssummen gewählt werden.
