Ratgeber - Finanzierung
Welche Steuertipps Freiberufler berücksichtigen sollten
Welche Steuertipps Freiberufler berücksichtigen sollten
Um unter Berücksichtigung wichtiger Steuertipps Freiberufler werden zu können, muss zumindest die Art der Tätigkeit im Einkommenssteuergesetz als freiberuflich aufgeführt sein.
Freiberufler werden
Für Selbstständige gibt es eine Menge Steuertipps. Freiberufler müssen zum Beispiel kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer bezahlen. Daher ist es sinnvoll, wenn eine Selbstständigkeit als freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann. Nicht jeder, der sich selbstständig machen möchte, hat jedoch die Wahl zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Vielmehr muss die freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt anerkannt werden. Das geschieht grundsätzlich dann, wenn der Beruf, der selbstständig ausgeübt werden soll, im Katalog des Paragraphen 18 des Einkommenssteuergesetzes enthalten ist. Dieser Katalog umfasst jedoch längst nicht alle Berufe, auf die die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit zutreffen. Vielmehr sind Wirtschaft und Gesellschaft einem ständigen Wandel unterzogen, der auch zur Schaffung neuer Berufsbilder führt. Wer sich selbstständig machen möchte, findet daher bei seinem Steuerberater oder in Fachzeitschriften häufig wichtige Steuertipps. Freiberufler kann man zum Beispiel auch dann sein, wenn man einen Beruf ausübt, der den im Einkommenssteuergesetz genannten Berufen ähnlich ist.
Steuertipps beachten
Man ist, glaubt man einigen Steuertipps, Freiberufler, wenn man eine beratende Tätigkeit ausübt. Die Finanzbehörden sind aber gerade bei der Auslegung einer beratenden Tätigkeit häufig kritisch. Daher sollte die Tätigkeit so detailliert wie möglich beschrieben werden, damit sie als freiberuflich anerkannt wird. Welche Merkmale in der Beschreibung unbedingt angegeben werden sollten, verraten wiederum die verschiedenen Steuertipps. Hat die Finanzbehörde die Freiberuflichkeit anerkannt, so genießt der Freiberufler neben der Gewerbesteuer-Befreiung einige weitere Vorteile. Er muss weder am Jahresende eine Bilanz erstellen noch zur Vorbereitung der Bilanz die kaufmännische Buchhaltung beachten. Auch eine Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer besteht für Freiberufler nicht. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die dem Finanzamt zusammen mit der Einkommenssteuererklärung vorgelegt werden muss. Natürlich gibt es auch für die Gestaltung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung einige nicht zu unterschätzende Steuertipps. Freiberufler können, genauso wie Gewerbetreibende, alle Kosten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit einsetzen, um ihren Gewinn zu minimieren.
