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Ratgeber - Finanzierung

Welche Einkommenssteuer Freiberufler entrichten müssen

Welche Einkommenssteuer Freiberufler entrichten müssen

Unterschieden werden vor allem anhand der Einkommenssteuer Freiberufler und Gewerbetreibende. Eine andere exakte Definition gibt es nicht in einem Gesetz oder einer Verordnung.

Freiberufler arbeiten selbstständig

Freiberufler sind selbstständig tätige Personen, unterscheiden sich aber von Gewerbetreibenden unter anderem dadurch, dass sie nicht verpflichtet sind, ein Gewerbe anzumelden und Gewerbesteuer zu bezahlen. Eindeutig sind nur anhand der Einkommenssteuer Freiberufler von Gewerbetreibenden zu unterscheiden. Das Einkommenssteuergesetz kennt eine klare Abgrenzung und enthält in seinem Paragraphen 18 einen Katalog der möglichen freiberuflichen Tätigkeiten. Eine abstraktere Definition für die freiberufliche Tätigkeit kennt das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, denn danach wird eine freiberufliche Tätigkeit auf der Basis einer besonderen beruflichen Qualifikation oder einer besonderen kreativen Fähigkeit eigenständig und unabhängig ausgeübt. Dabei handelt es sich um eine höherwertige Dienstleistung im Interesse des Auftraggebers oder der Allgemeinheit.

Keine Gewerbesteuerpflicht

Durch die Festlegung im Einkommenssteuergesetz fällt es leichter festzustellen, wer Gewerbesteuer zahlen muss und wer Einkommenssteuer. Freiberufler sind von allen Verpflichtungen, die einen Gewerbetreibenden binden, befreit. Ihr Einkommen wird ausschließlich durch die Einkommenssteuererklärung ermittelt. Auch in der Art der Darstellung der Umsätze und Einkünfte unterscheiden sich Freiberufler von Gewerbetreibenden, denn sie müssen keine Bilanz erstellen und sind nicht zur Buchführung verpflichtet. Das Einkommen, das sie durch ihre Tätigkeit erzielen, ermitteln sie lediglich durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung und führt zur Ermittlung der Einkommenssteuer. Freiberufler können in dieser Einnahmen-Überschuss-Rechnung den Einnahmen, die sie im Laufe des Geschäftsjahres erzielt haben, alle mit der freiberuflichen Tätigkeit verbundenen Ausgaben gegenüberstellen.

Aber es besteht nicht ausschließlich die Verpflichtung zur Einkommenssteuer. Freiberufler, deren Umsatz eine gewisse Höhe überschreitet, sind darüber hinaus zur Berechnung von Mehrwertsteuer verpflichtet und damit gleichzeitig zum Vorsteuer-Abzug berechtigt. Es muss nicht immer ein Nachteil sein, wenn die Verpflichtung zur Berechnung von Mehrwertsteuer besteht. Freiberufler, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit hohe Ausgaben haben oder teure Anschaffungen benötigen, können die Mehrwertsteuer für die Ausgaben als Vorsteuer absetzen. Davon unabhängig ist, in welcher Höhe die Einkommenssteuer Freiberufler belastet.

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