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Ratgeber - Existenzgruendung

Freiberufler werden und Arbeitslosigkeit vermeiden

Freiberufler werden und Arbeitslosigkeit vermeiden

Wer einen künstlerischen oder hoch qualifizierten Beruf ausübt, aber keine Anstellung in einem Unternehmen findet oder wünscht, kann unter Umständen Freiberufler werden.

Voraussetzungen für die Freiberuflichkeit

Es gibt viele gute Gründe für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit und in manchen Berufen ist etwas anderes gar nicht denkbar. Künstler zum Beispiel, ob es sich um darstellende Künstler oder Schriftsteller handelt, können ihre Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis nur sehr eingeschränkt ausüben. Ärzte, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsfachleute, aber auch viele Ingenieure, die es vorziehen, selbstständig zu arbeiten, sind aufgrund ihrer Berufsstände dazu prädestiniert, Freiberufler werden zu können. Wer in seinem Beruf keine Anstellung in einem Unternehmen findet, die seinen Vorstellungen entspricht, hat die Möglichkeit, als Freiberufler unabhängig und selbstständig zu arbeiten.

Um Freiberufler werden zu können, muss man sich zunächst darüber informieren, welche Berufsstände vom Finanzamt für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit anerkannt werden, denn es sind gewisse Voraussetzungen an diese Form der Selbstständigkeit geknüpft. Das Einkommenssteuerrecht enthält eine Liste mit Katalogberufen, die immer freiberuflich ausgeübt werden können. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um akademische Tätigkeiten, sondern auch um andere Arbeitsfelder, die jedoch als höherwertige Tätigkeiten anerkannt sind. Heilpraktiker zum Beispiel oder die verschiedenen therapeutischen Berufe gehören neben Journalisten, Autoren und den bereits angeführten Berufsständen ebenfalls zu dem Personenkreis, der problemlos Freiberufler werden kann.

Anmeldung der Freiberuflichkeit

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn man Freiberufler werden möchte. Es reicht aus, die freiberufliche Tätigkeit bei dem Finanzamt anzumelden, das für den Wohnort zuständig ist. Die Anmeldung kann formlos erfolgen oder mithilfe eines speziellen Formulares, das beim Finanzamt erhältlich ist. Soll ein Beruf freiberuflich ausgeübt werden, der nicht in der Liste des Paragraphen 18 des Einkommenssteuergesetzes enthalten ist, kann man unter Umständen dennoch Freiberufler werden, sollte dem Finanzamt aber detailliert darstellen, welche Tätigkeit man ausführen möchte. Neben den typischen Katalogberufen gibt es nämlich auch solche, die diesen ähneln und daher ebenfalls für die freiberufliche Ausübung geeignet sind. Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Finanzamt.

Möchte man eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, so ist zu bedenken, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht, sondern stattdessen privat Vorsorge für Krankheitsfälle und für den Ruhestand getroffen werden muss.

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