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Ratgeber - Existenzgruendung

Wo müssen Freiberufler anmelden, dass sie tätig werden?

Wo müssen Freiberufler anmelden, dass sie tätig werden?

Beim Finanzamt müssen Freiberufler anmelden, dass sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Es besteht aber nicht, wie für Gewerbetreibende, die Pflicht zur Anmeldung des Gewerbes und zur Zahlung von Gewerbesteuer.

Was ist Freiberuflichkeit?

Freiberufler sind nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, denn die freiberufliche Tätigkeit ist keine gewerbliche. Trotzdem müssen auch Freiberufler anmelden, dass sie selbstständig tätig sind. Das erfolgt jedoch nicht beim örtlichen Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Zuständig ist in diesem Fall das Finanzamt, bei dem auch die Einkommenssteuererklärung abgegeben wird, also die für den Wohnort des Freiberuflers zuständige Behörde. Zunächst muss jedoch geklärt sein, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die selbstständig ausgeführt werden soll, denn nur dann ist das Finanzamt die zuständige Stelle, bei der sich Freiberufler anmelden müssen. Wer in dem Glauben ist, eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben, diese dann aber nicht im Katalog des Paragraphen 18 des Einkommenssteuergesetzes enthalten ist, wird automatisch als Gewerbetreibender betrachtet. Eine Ausnahme bilden nur die den so genannten Katalogberufen ähnlichen Berufe.

Grundsätzlich wird die selbstständige Ausübung von Berufen als freiberuflich anerkannt, die in den künstlerischen Bereich fallen oder in den typischen Bereich der freien Berufe, wie Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten, aber auch pädagogische, wissenschaftliche oder schriftstellerische Tätigkeiten gehören dazu. Eine wichtige Voraussetzung für die Freiberuflichkeit ist aber auch die Tätigkeit in eigener Verantwortung, in Unabhängigkeit und auf eigene Gefahr. Trifft all das zu, dann kann man sich mit seiner Selbstständigkeit beim zuständigen Finanzamt als Freiberufler anmelden.

Unkomplizierte Anmeldung

Als Freiberufler anmelden müssen sich Selbstständige sofort, wenn sie die freiberufliche Tätigkeit aufnehmen. Das Finanzamt prüft zunächst, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Trifft das zu, so erhält der Freiberufler vom Finanzamt eine neue Steuernummer, die er unter anderem in jeder Rechnung angeben muss, die er erstellt. Um sich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden zu können, bedarf es nicht einmal eines persönlichen Besuches bei der Behörde. Im Internet stellen die Finanzbehörden einen speziellen Vordruck zur Verfügung, der nur ausgedruckt, ausgefüllt und mit der Post an das Finanzamt geschickt werden muss. Im Rahmen der Anmeldung sollte möglichst genau die Höhe der voraussichtlichen Einnahmen angegeben werden. Davon hängt unter anderem ab, ob auch eine Umsatzsteuer-Pflicht besteht.

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