Ratgeber - Existenzgruendung
Freiberufler: Existenzgründung ist unkompliziert
Freiberufler: Existenzgründung ist unkompliziert
Wesentlich unkomplizierter als die Eröffnung eines Geschäfts- oder Handwerksbetriebes ist die Existenzgründung für Freiberufler. Die Existenzgründung bedarf keiner vorherigen Anmeldung beim Gewerbeamt.
Was sind freiberufliche Tätigkeiten?
Die bekanntesten Tätigkeiten, in denen nach dem Steuerrecht für Freiberufler eine Existenzgründung möglich ist, sind künstlerische Tätigkeiten, aber auch beratende und gestalterische Arbeiten, wie die von Rechtsanwälten, Gutachtern, Architekten, Journalisten oder Autoren. Die Abgrenzung einer freiberuflichen Tätigkeit von anderen ist vorwiegend eine steuerrechtliche Frage. Zunächst ist mit der Existenzgründung daher auch nur eine Anmeldung beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes erforderlich. Die Anmeldung kann formlos oder mithilfe eines speziellen Formulars zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgen. Das Finanzamt erteilt daraufhin eine spezielle Steuernummer. Falls der Jahresumsatz die Grenzen der Umsatzsteuerbefreiung überschreitet, muss auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt erfolgen. Vom Finanzamt werden dann Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer festgesetzt, die vierteljährlich zu leisten sind.
Bei der Existenzgründung entsteht keine Gewerbesteuerpflicht für den Freiberufler. Die Existenzgründung erfordert auch keine Anmeldung eines Gewerbes. Eine Verpflichtung, Umsätze und Einkünfte im Rahmen einer Buchführung und Bilanzierung darzulegen, gibt es für Freiberufler nicht. Vielmehr reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus, um die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit zu ermitteln.
Förderung und Absicherung für Freiberufler
Wie für jede andere Existenzgründung auch, können von Freiberuflern öffentliche Fördermittel für die Existenzgründung beantragt werden. Anträge für derartige Förderungen werden über die Hausbank gestellt, wenn die Finanzierung der Existenzgründung gesichert ist. Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus als Freiberufler eine Existenzgründung plant, kann eine Förderung in Form von Überbrückungsgeld oder einem Existenzgründerzuschuss durch das Arbeitsamt erhalten. Auch eine durch das Arbeitsamt geförderte Ich-AG ist für einen Freiberufler als Existenzgründung möglich.
Freiberufler müssen außerdem sich gegen alltägliche Risiken absichern und eine ausreichende Altersvorsorge schaffen. Als Selbstständige sind sie verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Für die Altersvorsorge bieten sich eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung an. Mit einer Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung lässt sich das Risiko zusätzlich verringern. Lediglich Gründer einer Ich-AG unterstehen in der Gründungszeit noch dem Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung.
