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Ratgeber - Existenzgruendung

Nur beim Finanzamt müssen sich Freelancer anmelden

Nur beim Finanzamt müssen sich Freelancer anmelden

Es gibt verschiedene Stellen, bei denen sich Freelancer anmelden können. Verpflichtet sind sie nur zur Anmeldung beim Finanzamt. Eine Gewerbeanmeldung und eine Anmeldung bei der IHK sind nicht nötig.

Anmeldepflichten bei Kammern

Jeder, der sich selbstständig macht, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit bei einer offiziellen Stelle melden. Eine Gewerbeanmeldung ist zum Beispiel für Gewerbe- und Handelsbetriebe erforderlich. Nicht beim Gewerbeamt müssen sich Freelancer anmelden, da für sie besondere Vorschriften gelten. Wer freiberuflich tätig ist, betreibt kein Gewerbe, sondern gehört einem der Berufsstände an, die im Paragraphen 18 des Einkommenssteuergesetzes aufgeführt oder diesen ähnlich sind. Die Gewinnermittlung eines Freiberuflers erfolgt nicht durch Erstellung einer Bilanz, sondern lediglich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Daher ist das Finanzamt die einzige Behörde, bei der sich Freelancer anmelden müssen. Während für Gewerbetreibende die Verpflichtung zum Beitritt in die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer gilt, ist es nicht erforderlich, dass sich dort Freiberufler anmelden. Ein Freelancer gehört unter Umständen einer berufsständischen Kammer oder Vereinigung an. Rechtsanwälte müssen sich zum Beispiel bei der Rechtsanwaltskammer auch als Freelancer anmelden, Architekten bei der Architektenkammer und Ärzte bei der Ärztekammer. Für Künstler, Schriftsteller und andere Freelancer aber gibt es keinerlei Verpflichtung zu einer derartigen Mitgliedschaft.

Wer muss sich anmelden?

Bevor jedoch sicher ist, ob tatsächlich auf die Gewerbeanmeldung verzichtet werden kann, sollte geprüft werden, ob die geplante Tätigkeit, die zukünftig selbstständig ausgeübt werden soll, tatsächlich eine freiberufliche ist. Ist diese nämlich nicht im Katalog des Paragraphen 18 des Einkommenssteuergesetzes enthalten und auch nicht als den Katalogberufen ähnliche Tätigkeit anerkannt, dann stuft das Finanzamt die Selbstständigkeit automatisch als gewerbliche Tätigkeit ein mit der Konsequenz, dass nun doch eine Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung mit allen Folgen besteht. Während Freiberufler nicht zur Erstellung einer Bilanz auf der Grundlage einer doppelten Buchführung verpflichtet sind und auch nicht zur Zahlung von Gewerbesteuer, treffen all diese Verpflichtungen aber jeden Gewerbetreibenden, sofern sein Umsatz oder sein Gewinn einen gewissen Mindestumfang überschreiten.

Bevor sich eine selbstständig tätige Person also als Freelancer anmelden möchte, sollte sie ihren Steuerberater um Rat bitten oder sich direkt beim Finanzamt erkundigen. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt unkompliziert mit einem Vordruck der Finanzbehörden.

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