Home

Über uns

Aufgabe ausschreiben

Aufgabe finden

Hilfe

Kontakt

Ratgeber

Blog


Ratgeber
Brauchen Sie Hilfe ...
... beim Einstellen Ihrer Aufgabe?

Kein Problem, wir rufen Sie gerne zurück.
Ausschreibungen suchen

Fragen, Anregungen, Kommentare
Schreiben Sie uns:

Ratgeber - Allgemein

IT Freiberufler müssen vom Finanzamt anerkannt werden

IT Freiberufler müssen vom Finanzamt anerkannt werden

IT Freiberufler sind nach dem Katalog der Berufe, die freiberuflich ausgeübt werden können, nicht vorgesehen. Dieser Katalog kann jedoch nicht endgültig sein.

Nachweis der Freiberuflichkeit

Wer sich als IT Freiberufler selbstständig machen möchte, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, und zwar bei dem Finanzamt, das für seinen Wohnsitz zuständig ist. Häufig erkennen die Finanzbehörden aber die relativ jungen Berufsbilder in der Informationstechnologie nicht als freiberufliche Tätigkeiten an. Grundsätzlich richtet sich die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit nach dem Katalog des Paragraphen 18 des Einkommensteuergesetzes. Alle Berufe, die darin aufgeführt sind, können problemlos freiberuflich ausgeübt werden. Dieser Katalog ist jedoch nicht immer auf dem neuesten Stand, denn neue Berufsbilder können nur durch eine Gesetzesänderung eingefügt werden. Gleichzeitig muss aber auch das Steuerrecht gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen, die mit der Entwicklung neuer Berufsbilder einhergehen. Eine gleichlautende Entscheidung hat sogar das Bundesverfassungsgericht inzwischen gefasst. Die Finanzbehörden haben daher die Möglichkeit, eine Selbstständigkeit als Freiberuflichkeit anzuerkennen, wenn der ausgeübte Beruf den Katalogberufen ähnlich ist. Wer sich als IT Freiberufler selbstständig machen möchte, sollte daher dem Finanzamt deutlich machen, dass diese Ähnlichkeit in seinem Fall gegeben ist. Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer, müssen nicht Mitglied der Industrie- und Handelskammer sein und sparen sich hohe Honorare für die Buchführung und Bilanzerstellung durch einen Steuerberater. Diese Vorteile sind auch für IT Freiberufler nicht zu unterschätzen.

Keine gewerbliche Betätigung

Die Finanzbehörden verlangen für die Anerkennung der Tätigkeit als IT Freiberufler häufig umfassende Nachweise, wie Tätigkeitsbeschreibungen, Selbstdokumentationen, beispielhafte Arbeitsergebnisse und Referenzen. Manchmal hilft sogar nur ein Sachverständigen-Gutachten, um den Charakter der Freiberuflichkeit zu verdeutlichen. Aber selbst ein solches Gutachten müssen die Finanzbehörden und die Finanzgerichte nicht anerkennen.

Ist ein IT Freiberufler anerkannt, so muss er genauestens darauf achten, welche Tätigkeiten er wahrnimmt. Sie müssen sich auf ingenieur-ähnliche Tätigkeiten und Beratungen beschränken. Verkauft ein IT-Fachmann aber im Rahmen seiner Selbstständigkeit eine selbst entwickelte Software an seine Kunden, so betreibt er unter Umständen einen Handel und wird damit bereits gewerblich tätig. Kann die Finanzbehörde dieses nachweisen, so kommt es schlimmstenfalls zu hohen Gewerbesteuer-Nachforderungen.

Zurück zur Übersicht
Die Darstellung der Seite wurde optimiert für Mozilla Firefox.
Home | Das Unternehmen | Hilfe | Kontakt | Preisverzeichnis | AGB | Datenschutz | Impressum | Partner | Presse | Unsere Monatssponsoren | Warum Anonymität? | Jobs & Karriere | Newsletter